A N T R A G
der Abg. Dora Heyenn, Christiane Schneider, Norbert Hackbusch, Kersten Artus, Joachim Bischoff, Elisabeth Baum, Wolfgang Joithe, Mehmet Yildiz (DIE LINKE)


Betrifft: Der internationale Frauentag am 8. März wird in Hamburg ein gesetzlicher Feiertag


I. Die Bürgerschaft stellt fest:

Angesichts fortbestehender Gleichberechtigungsdefizite ist es von hoher symbolischer Bedeutung, den 8. März zum gesetzlichen Gedenk- und Feiertag zu erklären. Der 8. März ist der Tag, an dem Frauen seit Jahrzehnten weltweit ihr Recht auf Gleichberechtigung einfordern. Der in Artikel 3 (2) Grundgesetz festgelegten Verpflichtung des Staates, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, muss ein besonderer Platz gegeben werden. Ein Feiertag ist hierfür geeignet. In Anbetracht der regionalen Unterrepräsentanz von Feiertagen im Norden ist ein weiterer Feiertag in Hamburg zu einem feststehendem Datum wirtschaftlich zumutbar.

Frauen machen die halbe Menschheit aus – und doch ist ihnen die gleiche Teilhabe an der Gesellschaft und eine individuelle Entwicklung verwehrt. Frauen beweisen seit ewigen Zeiten, dass sie „ihren Mann stehen“ und nicht das schwache Geschlecht sind. Sie haben die besseren Schulabschlüsse – dennoch verdienen sie im Schnitt um ein Drittel weniger Geld; sie führen weniger, vor allem große, Betriebe; leiten weniger Redaktionen und schreiben nicht die Leitartikel; sie besitzen weniger Professuren und prägen kaum Wissenschaft und Lehre; sie sind in der Politik unterrepräsentiert und wirken dadurch in unverhältnismäßig geringem Maß an Gesetzen mit. Frauen wird systematisch durch partriachale Strukturen und einem altmodischen Verständnis von Weiblichkeit ihre berechtigte Teilhabe an der Gesellschaft verwehrt. Sie erleben vor allem aufgrund ihrer Fortpflanzungsfähigkeiten beruflich und persönlich erhebliche Nachteile. In der Wirtschaft sind zwar Betriebsräte quotiert, Geschäftsleitungen, Vorstände und Aufsichtsräte aber nicht. Frauen werden nach wie vor sexuell unterdrückt und sind massiver Gewalt durch Männer, in der Regel engste Familienangehörige, ausgesetzt. Als Mitglieder bestimmter gesellschaftlicher Gruppen – z.B. Homosexuelle, Migranten, Behinderte, Obdachlose – erleben Frauen zusätzliche Nachteile dadurch, das die geschlechtsspezifische Problematik dieser Gruppen in der gesellschaftlichen Wahrnehmung weitgehend ausgeklammert wird: Obdachlosigkeit wird erst einmal als männlich, Homosexualität in der Regel als schwul wahrgenommen. Lesbische Identität gilt oftmals immer noch als „bisexuelle Spielart“ oder als eine individuell gezogene Konsequenz sexuell frustrierter Frauen. Selbst in der Medizin – differenzierte Diagnosen betreffend und in der Forschung – werden Frauen weniger beachtet und berücksichtigt als Männer. Es sind auch soziale Standards, die für Frauen trotz gesetzlicher Gleichstellung noch nicht selbstverständlich sind – beispielsweise die strukturell programmierte Frauenarmut durch Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften und steuerliche Benachteiligungen.

Es ist nicht nur ein menschliches Desaster, dass Frauen aufgrund frühester Prägung und patriarchaler Strukturen, Denk- und Verhaltensweisen, weniger Möglichkeiten als Männer haben, sich nach ihren Befähigungen und ihrem Intellekt zu entwickeln – es ist auch eine unglaubliche Ressourcenverschwendung, die sich die Gesellschaft mit der Zweitrangigkeit von Frauen leistet. Auf allen Ebenen müssen daher die bisherigen, in vielen Bereichen bereits positiv eingeleiteten und initiierten, Anstrengungen verstärkt werden, die Benachteiligung von Frauen aufzuheben – nicht erst in über 200 Jahren, wie dies nach einer Prognose bei den derzeitigen Maßnahmen zur Aufhebung der Benachteiligung von Frauen der Fall wäre.

Die Geschichte des Frauentages, die bisherigen Errungenschaften der Frauenbewegung und die Leistungen vieler deutscher, speziell Hamburger Feministinnen (zum Beispiel Helene Lange) verdienen es, durch einen Feiertag gewürdigt zu werden. Als historische Wurzel für die Entstehung des 8. März gelten die Proteste New Yorker Arbeiterinnen, die erstmals 1857 auf die Straße gingen und gegen unmenschliche Arbeitsbedingungen und für gleichen Lohn demonstrierten. Fünfzig Jahre später, am 8. März 1908, traten Tabak- und Textilarbeiterinnen in den Streik und protestierten für bessere Arbeitsbedingungen, für ein Frauenwahlrecht, für kürzere Arbeitszeiten und höhere Löhne. Die deutsche Sozialistin Clara Zetkin brachte auf der zweiten internationalen sozialistischen Frauenkonferenz 1910 den Antrag ein, einen internationalen Frauentag ins Leben zu rufen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Am 8. März 1917 streiken in St. Petersburg Textilarbeiterinnen. In Erinnerung daran setzt 1921 die 2. Internationale Konferenz der Kommunistinnen den 8. März als einheitliches Datum für den Internationalen Frauentag fest. Seit 1975 wird der 8. März offiziell von der UNO als internationaler Frauentag gewürdigt.

Der internationale Frauentag ist ein Tag der Menschenrechte. Wo die Grundrechte für Frauen und Mädchen verwirklicht sind, geht es auch den Männern und Jungen besser: Auch sie werden durch das aktuelle Männerbild und zum Beispiel des Fehlens von Männern in der Kindheit in ihren Fähigkeiten eingeengt. Der Schlüssel für die Auflösung tradierter Rollen ist die Gleichberechtigung der Frauen. Gleichberechtigt lebt die Gesellschaft friedlicher, fortschrittlicher und freiheitlicher zusammen. Die Freie und Hansestadt Hamburg setzt mit der Novellierung ihres Landesfeiertagsgesetzes ein weltoffenes und emanzipatorisches Zeichen und ist damit auf dem Weg zur für Frauen attraktivsten Stadt Deutschlands zu werden.

II. Die Bürgerschaft fordert den Senat auf,

den 8. März durch die Novellierung des Hamburgischen Landesfeiertagsgesetz zum gesetzlichen Gedenk- und Feiertag zu erklären.


Hamburg, den 18. Januar 2009



2009
2010